Offensichtlich hast Du bei Deinen Informationsbemühungen einiges halt nicht begriffen. Das Beispiel mit der Diskothek zeigt, dass ein Wirt niemandem den Zutritt zu seinem Lokal gewähren muss. Somit ist es ein privater Raum, gewerblich genutzt, der eben gerade nicht öffentlich zugänglich ist. Oeffentliche Zugänglichkeit bedingt ein Recht zum Zugang. Das hat mit öffentlichen Gebäuden nichts zu tun. Weiter fallen Dir zu meiner Argumentation offensichtlich keine Gegenargumente ein. Dein Zitat aus dem OR verfängt nicht (wenn es nämlich so wäre, bräuchte es kein eigenes Gesetz). Dass Du mitteilen musst, wie Du bereits abgestimmt hast, überrascht erstens nicht, zweitens tut dies nicht zur Sache und drittens wirkt das eher etwas kindisch. Aber es ist schliesslich Deine Sache. Was aber wirklich ärgerlich ist, das Du Dich als Liberalen bezeichnest. Du magst viel sein, aber gerade Deine Argumentation zeigt, dass Du sicher nicht liberal bist.
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